AGB

I.
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, soweit nicht andere Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend.

II.
Absprachen mit sämtlichen Vertretern, alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträgliche Ergänzungen und Änderungen durch den Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

III.
Die Lieferungen erfolgen zu den am Bestelltag jeweils gültigen Listenpreisen oder dem Preis laut Angebot. Abweichende Preisangaben auf den Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Alle Abbildungen in den Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Technische Änderungen, Produktänderungen oder Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen behalten wir uns vor.

IV.
Lieferungen über einem Warenwert von Euro 130,- exkl. MwSt. erfolgen frei Haus. Unter diesem Warenwert wird eine Zustellgebühr verrechnet. Für Kleinaufträge unter Euro 60,- exkl. MwSt. berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von Euro 6,- exkl. MwSt. Ausland- und Expresslieferungen erfolgen jedenfalls auf Kosten des Bestellers bzw. Warenempfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unseren Betrieb bzw. den Herstellungsbetrieb verlässt.

V.
Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur dann, wen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind und der Käufer bzw. Besteller bei Lieferverzug schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Wir sind ohne Schadenersatzpflicht gegenüber dem Besteller bzw. Käufer berechtigt, Lieferungen einzuschränken, hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten bei:
a) Fällen höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen, Feuer, Betriebs- und Transportbehinderungen usw.,
b) jeder Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen,
c) Wegfall der Bezugsmöglichkeit,
d) nicht nur unerheblichen Änderungen der Lieferfähigkeit, Preisstellung und Qualität der Ware unseres Zulieferers.

Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit der notwendigen Ware ist in jedem Fall Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht. Ein Vertragsrücktritt des Bestellers ist nur mit unserer Zustimmung möglich und berechtigt uns, vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 10 % des Warenwertes mindestens aber Euro 12,00 exkl. MwSt. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer allfälligen Zahlung in Verzug ist.

VI.
Unsere Rechnungen sind, sofern sich aus der Rechnung selbst kein anderes Zahlungsziel ergibt, ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti dürfen nur abgezogen werden, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung selbst vermerkt sind. Der Abzug von Skonti ist aber trotz Vereinbarung oder Vermerk auf der Rechnung nur zulässig, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Lieferungen bestehen. Wechsel übernehmen wir nicht! Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 8 % Verzugszinsen über den Zinssatz der jeweiligen Bankrate zu begehren. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche ist eine Aufrechnung von Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes unzulässig. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt uns der Zahlungsverzug des Käufers zur Verweigerung der noch zu liefernden Ware. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben.

VII.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, haben wir nach unserer Wahl zu bessern oder Ersatz zu liefern. Mängelrügen haben innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung der Ware bzw. Erkennbarkeit eines geheimen Mangels schriftlich bei uns unter Angabe der Mängel zu erfolgen. Die Mitteilung des Mangels an den Außendienstmitarbeiter genügt nicht. Es gelten die Bestimmungen des § 377f HGB/UGB. Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt mangels einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung 6 Monate (ausgenommen allfällige Verträge gemäß KSchG), der Rückgriffsanspruch gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Sofern wir Garantie zugesagt haben, gilt diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst, wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Die Garantiefristen beginnen spätestens zwei Wochen nachdem die Ware unser Haus verlassen hat. Die Geltendmachung sichtbarer Mängel ist ausgeschlossen nach Montage der Ware. Eine Retournierung der Ware, aus welchem Grund auch immer, ist uns telefonisch oder schriftlich zu avisieren und kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Bei mangelndem Aviso oder Mängel der Zustimmung sind wir nicht verpflichtet, die Rücksendung anzunehmen. Die Rücksendung der Ware erfolgt immer auf Rechnung des Bestellers bzw. Käufers. Ist ein Gewährleistungsanspruch des Käufers tatsächlich gegeben, werden die Versandkosten von uns ersetzt. Für zu Unrecht an uns zurückgesandte und von uns übernommene Ware verrechnen wir bis zur Abholung durch den Käufer bzw. Besteller Manipulations- und Lagerkosten in Höhe von Euro 10,00 exkl. MwSt. pro Tag. Nach Ablauf eines Monats nach der unberechtigten Rücksendung sind wir berechtigt, unbeschädigte Ware auf Rechnung des Käufers bzw. Bestellers zu verkaufen und aus dem Erlös die Lagerkosten einzubehalten bzw. beschädigte Ware zu entsorgen.

VIII.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang, solange er nicht in Zahlungsverzug ist, weiterveräußern.

IX.
Ist eine der vorstehenden Bedingungen ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

X.
Erfüllungsort für die beiderseitig aus dem Auftrag geschuldeten Leistungen ist Linz. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Es findet österreichisches Recht Anwendung.

Haus- u. Küchentechnik Handels-GmbH & Co.KG, Juli 2023

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